Eichenstraße: 7 Wohnungen reichen aus

Ein Bauträger beabsichtigt den Bau von seniorengerechten Wohnungen in der Eichenstraße 11. Dieser Ansatz ist mit Blick auf die demografische Entwicklung durchaus sinnvoll und der Bedarf an solchen Wohnungen wird steigen. Allerdings ist das Grundstück in Geltendorf dafür nur bedingt geeignet.

 

Dem Gemeinderat lag in seiner Sitzung am 7.8.2014 ein Antrag vor, die gemäß Bebauungsplan zulässigen 7 Wohneinheiten auf 9 zu erhöhen. Argument dafür war, dass Seniorenwohnungen aufgrund ihrer Belegung mit 1-2 Personen einen kleineren Flächenbedarf haben und somit mehr Wohnungen bei Ausschöpfung der Vorgaben möglich wären. Kurios dabei ist, dass die Erhöhung der Wohneinheiten jedoch nicht zu mehr Stellplätzen führen würde, was an der Stellplatzsatzung liegt.

 

Wer die Eichenstraße kennt, weiß, dass die Straße für eine solche Bebauung nicht ausgelegt ist. Daher sprechen sich die Unabhängigen Bürger gegen die geplante Bebauung, also für die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans aus!

Eine breite Unterstützung haben wir dabei von den Anwohnern erfahren – hierfür herzlichen Dank!

 

Außerdem sprechen weitere Gründe gegen mehr Wohnungen als zulässig:

  • Bei der Eichenstraße handelt es sich um eine enge Sackgasse. Schon heute gibt es nach Berichten der Anwohner Probleme mit der Zufahrt, wenn beispielsweise die Müllabfuhr kommt und Autos auf der Straße parken (siehe Bilder). Daher ist bereits bei 7 Wohneinheiten von Parkproblemen auszugehen, insbesondere wenn weiterer Verkehr hinzukommt (z.B. durch Besucher oder Anfahrten von sozialen Einrichtungen). In vergleichbaren anderen Straßen, in denen es bereits ein Halteverbot gibt, wird dieses nicht eingehalten und führt zur Verärgerung bei einem Teil der Anwohner.
  • Rettungsfahrzeuge könnten behindert werden, wenn nicht genügend Parkplätze vorhanden sind
  • Die Gegend ist von Einfamilien- und Doppelhäusern geprägt, eine solche Wohnanlage entspricht nicht dem Charakter der Umgebung.
  • Die Anwohner sprechen sich klar gegen eine solche Bebauung aus.
  • Mit der Genehmigung des Vorhabens würden Präzedenzfälle geschaffen, die die Struktur des Viertels langfristig grundlegend ändern würde.

 

Der Gemeinderat hat die Problematik ebenfalls erkannt und sich mehrheitlich (mit 10:8 Stimmen) für die Einhaltung des Bebauungsplans ausgesprochen – und damit den Antrag abgelehnt.

 

Ergänzend möchte ich anmerken, dass ich durchaus für Freiräume bei der Bebauung bin. Allerdings kommt es für mich auf den Einzelfall an, ob Abweichungen vom Bebauungsplan vertretbar sind. In diesem konkreten Fall führen jedoch zusätzliche Wohneinheiten zu Problemen, die unnötig für Ärger sorgen. Ich halte es für besser, solche Probleme im Vorfeld zu vermeiden. Weder die Gemeinde, noch die Anwohner haben in dem konkreten Fall einen Vorteil von einer großzügigen Auslegung. Daher war für mich die Ablehnung des Antrags der logische Schritt.

 

Landsberger Tagblatt, 11.08.2014: Es bleibt bei sieben Wohnungen

Eichenstraße - SüdansichtEichenstraße - Westansicht

Beim 1.Bild befindet sich das zu bebauende Grundstück auf der linken Seite, beim 2. Bild rechts neben dem Auto.

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